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1 filler
filler 1. BM Füllstoff m, Füller m (z. B. für Asphaltbeton); Zuschlag(stoff) m (für Baustoffe); Porenfüller m; Spachtelmasse f, Harzträger m (bes. bei Kunststoffen); (bei Farben) Streckmittel n, Verschnittmittel n; 2. HB Füllholz n, Futterstück n; Einlage f; 3. BB s. → filler blockEnglish-German dictionary of Architecture and Construction > filler
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2 строительных материалов минеральное сырье
adjmining. Minelrohstoffe für BaustoffeУниверсальный русско-немецкий словарь > строительных материалов минеральное сырье
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3 flow value
English-German dictionary of Architecture and Construction > flow value
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4 sieves
sieves Prüfsiebsatz m (für Baustoffe)English-German dictionary of Architecture and Construction > sieves
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5 sizing and washing machine
English-German dictionary of Architecture and Construction > sizing and washing machine
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6 works certificate
English-German dictionary of Architecture and Construction > works certificate
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7 Festigkeitsklassen
die Eigenschaften und das Leistungsvermögen der Baustoffe werden durch Versuche ermittelt und mit Hilfe statistischer Verfahren in Gruppen eingeteilt. In den Bezeichnungen drücken sich für diese Baustoffe charakteristische Eigenschaften aus: z. B. Betonfestigkeitsklasse B 25 Ж "B" = Beton; "25" = Nenndruckfestigkeit in N/mm2. Betonfestigkeitsklassen, Zementfestigkeitsklassen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Festigkeitsklassen
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8 Bauprodukte
nach dem Bauproduktengesetz Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser und Fertiggaragen. Die Landesbauordnungen und die Musterbauordnung unterscheiden gleichermaßen zwischen - geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBO), - nicht geregelten Bauprodukten (§ 20 Abs. 3 Satz 1 MBO), - nach BauPG oder Vorschriften zur Umsetzung anderer EU-Richtlinien in Verkehr gebrachten Bauprodukten - mit CE-Zeichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO), - sonstigen Bauprodukten (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MBO). Aufgrund des § 20 Abs. 1 Musterbauordnung( MBO) dürfen Bauprodukte in der Regel nur verwendet, d. h. in eine bauliche Anlage eingebaut werden, wenn sie - bekannt gemachten technischen Regeln entsprechen oder nach dem BauPG und anderen EU-Recht umsetzenden Vorschriften in Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und - das übereinstimmungszeichen (ü-Zeichen - künftig das europäische Konformitätszeichen CE -) tragen, - vom Deutschen Institut für Bautechnik in einer Liste C bekannt gemachte Bauprodukte von untergeordneter baurechtlicher Bedeutung (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MBO) sind. Geregelte Bauprodukte werden nach technischen Regeln hergestellt, welche in Teil 1 der Bauregelliste A vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer im jährlichen Turnus bekannt gemacht werden. Bauprodukte gelten auch noch als "geregelt", wenn sie nur unwesentlich von den technischen Regeln der Bauregelliste A abweichen. Von nicht geregelten Bauprodukten ist dann auszugehen, wenn die Bauprodukte entweder wesentlich von den in der Bauregelliste A Teil 1 enthaltenen technischen Regeln abweichen oder wenn es für sie keine derartigen technischen Regeln gibt. Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen daher eines besonderen Verwendbarkeitsnachweises nach § 20 Abs. 3 MBO. Als solche sind nach Bauordnungsrecht vorgesehen: - die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (§ 21 MBO) oder - das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (§ 21 a MBO) - "kleine Zulassung" - einer dafür nach § 24 c MBO anerkannten Prüfstelle oder - die Zustimmung im Einzelfall durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 22 MBO). Unter sonstigen Bauprodukten werden Bauprodukte verstanden, die für die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen nicht von besonderer sicherheitsrelevanter Bedeutung sind, für die technische Vorschriften von Seiten regelsetzender technisch-wissenschaftlicher Vereinigungen, fachspezifischer Institutionen und Ingenieur-Verbände (z. B. VDI Verein Deutscher Ingenieure, DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwar bestehen, deren Aufnahme in die Bauregelliste A aber von der Bauaufsicht nicht als notwendig angesehen wird. Die Landesbauordnungen fordern für diese Bauprodukte keine Verwendbarkeits- und übereinstimmungsnachweise. Somit entfällt auch die Kennzeichnung mit dem ü-Zeichen.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Bauprodukte
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9 übereinstimmungsnachweis
der übereinstimmungsnachweis (§ 24 MBO) unterscheidet drei mögliche Verfahren (üH, üHP, üZ) je nach Sicherheitsrelevanz des Bauprodukts für die bauliche Anlage, für die es verwendet wird. Welches Verfahren als Nachweis der übereinstimmung mit den technischen Regeln nach § 20 Abs. 2 MBO, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall durchzuführen ist, wird in der Bauregelliste A oder in den besonderen Verwendbarkeitsnachweisen (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Zustimmung im Einzelfall) angegeben. Bei den Verfahren üHP und üZ sind beim übereinstimmungsnachweis staatlich anerkannte Prüf-, überwachungs- und Zertifizierungsstellen (sogenannte PüZ-Stellen) nach § 24 c Abs. 1 MBO zur Prüfung und Bewertung der Bauprodukte vertraglich einzuschalten. Die Bestätigung der übereinstimmung aufgrund des übereinstimmungszertifikates einer anerkannten Zertifizierungsstelle setzt eine Fremdüberwachung mit laufender Kontrolle der Produktherstellung durch eine überwachungsstelle voraus. Bei der übereinstimmungserklärung kann eine einmalige Erstprüfung des Bauproduktes durch eine dafür anerkannte Prüfstelle gefordert werden, während im einfachsten Fall der Hersteller allein die übereinstimmung seines Produktes mit den technischen Regeln erklären kann (üH-Verfahren). Zentrales Element aller drei übereinstimmungsnachweisverfahren ist die vom Hersteller durchzuführende werkseigene Produktionskontrolle zur überprüfung und Bewertung des Bauproduktes sowie zur Steuerung des Produktionsablaufs. Schon bisher galt diese ureigene Unternehmenstätigkeit als der entscheidende Bestandteil der bis etwa zum Jahre 1995 für "überwachungs- und prüfzeichenpflichtige Baustoffe und Bauteile" vorgeschriebenen Eigen- und Fremdüberwachung. Bauprodukt-Kennzeichnung; Abschluss des übereinstimmungsnachweises bildet die Kennzeichnung des Bauprodukts mit dem ü-Zeichen durch den Hersteller selbst gemäß den Vorgaben der übereinstimmungszeichen-Verordnung. Das übereinstimmungszeichen ist somit für alle am Bau Beteiligten augenfälliges Merkmal der nachgewiesenen Verwendungsfähigkeit des Bauprodukts; es darf nach § 24 MBO angepasst an die baupraktischen Gegebenheiten für Lieferung, Lagerhaltung und Verwendung der Bauprodukte, auf dem Bauprodukt selbst, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet - wie z. B. bei in größeren Mengen angeliefertem Betonzuschlag aus Sand und Kies -, auf dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht werden. Die Zuordnung zum Bauprodukt auf der Baustelle muss in jedem Falle gegeben sein und belegt werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > übereinstimmungsnachweis
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10 material
1. adjective1) (physical) materiell2. noun1) (matter from which thing is made) Material, das3) (cloth) Stoff, der4) in pl.building/writing materials — Bau-/Schreibmaterial, das
* * *[mə'tiəriəl] 1. noun1) (anything out of which something is, or may be, made: Tables are usually made from solid material such as wood.) das Material2) (cloth: I'd like three metres of blue woollen material.) der Stoff2. adjective1) (consisting of solid(s), liquid(s), gas(es) or any combination of these: the material world.) materiell2) (belonging to the world; not spiritual: He wanted material things like money, possessions and power.) materiell3) (essential or important: evidence that is material to his defence.) wesentlich•- academic.ru/89027/materially">materially- materialize
- materialise
- materialization
- materialisation* * *ma·terial[məˈtɪəriəl, AM -ˈtɪr-]I. nbuilding \material Baumaterial ntto be mate \material of a person ein brauchbarer [Ehe]partner/eine brauchbare [Ehe]partnerin seinto be officer \material das Zeug zu einem Offizier habento be university \material das Zeug zum Studieren haben5. (equipment)▪ \materials pl Material ntwriting \materials Schreibzeug nt1. (physical) materiell\material damage Sachschaden mthe \material world die materielle Welt2. (important) wesentlich, wichtig* * *[mə'tIərɪəl]1. adj1) (= of matter, things) materiell2) (= physical) needs, comforts materiell3) (ESP JUR: important) evidence, witness wesentlich; difference grundlegend, wesentlich; fact, information relevantthat's not material — das ist nicht relevant
2. nhe's good editorial material —
2) pl Material ntbuilding materials — Baustoffe pl, Baumaterial nt
raw materials — Rohstoffe pl
3) (= cloth) Stoff m, Material nt* * *material [məˈtıərıəl]A adj (adv materially)1. materiell, physisch, körperlich, substanziell:material existence körperliches Dasein2. stofflich, Material…:material damage Sachschaden m;material defect Materialfehler m;material goods WIRTSCH Sachgüter3. materiell, leiblich, körperlich (Wohlbefinden etc)4. materialistisch (Interessen, Anschauung etc)5. materiell, wirtschaftlich:material civilization materielle Kultur;material wealth materieller Wohlstanda) (sachlich) wichtig, gewichtig, von Belangb) wesentlich, ausschlaggebend ( beide:to für)7. JUR erheblich, relevant, einschlägig (Fakten etc):a material witness ein unentbehrlicher Zeuge8. Logik: (nicht verbal oder formal) sachlich:material consequence sachliche FolgerungB s1. Material n:a) (auch Roh-, Grund) Stoff m, Substanz fb) TECH Werkstoff m:material test(ing) Materialprüfung f;materials-intensive materialintensiv;materials science Werkstoffkunde fc) (Kleider)Stoff m:dress material Stoff für ein Damenkleid2. koll oder pl Material(ien) n(pl), Ausrüstung f3. meist pl fig Material n (Sammlungen, Urkunden, Belege, Notizen, Ideen etc), Stoff m ( for zu einem Buch etc), Unterlagen pl* * *1. adjective1) (physical) materiell2) (not spiritual) materiell (oft abwertend) [Person, Einstellung]3) (relevant, important) wesentlich2. noun1) (matter from which thing is made) Material, das3) (cloth) Stoff, der4) in pl.building/writing materials — Bau-/Schreibmaterial, das
* * *adj.wesentlich adj. n.Material -ien n.Stoff -e m.Werkstoff m. -
11 Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung ist ein Brauchbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte und wird vom Deutschen Institut für Bautechnik im Auftrag der obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erteilt. Die Gültigkeitsdauer soll 5 Jahre nicht überschreiten und kann verlängert werden. Sie ist zu widerrufen, wenn sich die neuen Baustoffe usw. nicht bewähren. Das DIBt macht die von ihm erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt bekannt.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche
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12 stock of materials
stock of materials Materialdepot n (für alle Baustoffe und Bauteile)English-German dictionary of Architecture and Construction > stock of materials
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13 Kapillarwasser
in den Kapillaren poriger Baustoffe enthaltenes Wasser, das durch Kapillaraszension in diesen Hohlräumen aufsteigt. Ursache für die Kapillaraszension ist die Oberflächen- oder Grenzflächenspannung benetzender Flüssigkeiten. Diese entsteht durch freie Grenzflächenenergie mit der Tendenz zur Verkleinerung der Grenzfläche (vgl. Bodenfeuchtigkeit).Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Kapillarwasser
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14 Taktschiebeverfahren
dieses Verfahren zur Herstellung eines Brückenüberbaus vereint die Vorteile der Fabrikfertigung (Betonieren in ortsfester Schalung, ständige Wiederholung gleicher Arbeiten in Takten, wettergeschützter Arbeitsplatz, kurze Transportwege der Baustoffe) mit denen des Ortbetons (monolithisches Tragwerk ohne schwächende Fugen, keine schweren Hebezeuge). Beim Taktschiebeverfahren wird der überbau hinter einem Widerlager in 10 bis 30 m langen Teilstücken hergestellt und zusammen mit den bereits gefertigten Abschnitten in Richtung Brücke verschoben. Am vordersten Teilstück wird ein stählerner Vorbauschnabel befestigt, um die Kragmomente bis zum Erreichen des nächsten Pfeilers zu vermindern. Nachteilig ist der verfahrensbedingte, gleich bleibende Querschnitt, dessen Konstruktionshöhe von der größten Spannweite bestimmt wird. Des Weiteren werden in der Regel die Bauzustände maßgebend für die Bemessung, so dass bei einem Betonüberbau im Vergleich zu einem konventionell auf Lehrgerüst hergestellten mehr Spannstahl erforderlich wird. Unabhängig davon kann das Verfahren nur bei gleich bleibenden oder zumindest nur geringfügig sich ändernden Trassierungsparametern (Krümmung der Fahrbahn in Grund- und Aufriss) angewandt werden.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Taktschiebeverfahren
См. также в других словарях:
Baustoffe — Baustoffe, Sammelbezeichnung für Stoffe zur Fertigung von Bauteilen und Bauwerken. Nach der Art des Grundstoffes unterscheidet man metallisch und nichtmetallisch anorganische Baustoffe sowie organische Baustoffe, nach der Dichte (Rohdichte)… … Universal-Lexikon
Baustoffe: Neue und alte Materialien — Die Verwendung verschiedener Baustoffe und Baukonstruktionen ist stark von Traditionen, Landschaften und klimatischen Bedingungen geprägt. So wurde in waldreichen Gebieten bevorzugt mit Holz gebaut, in waldarmen Gebieten mit lehmigen Böden mit… … Universal-Lexikon
Baustoffe, Baumaterialien — (building materials; matériaux de construction; materiali da costruzione), Stoffe, die zur Herstellung von Bauwerken (Erdbauten ausgenommen) geeignet sind. Die B. werden (nach Krüger) eingeteilt in: I. Hauptstoffe: natürliche und künstliche… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Fur-Formation — am Strand von Fur Moler ist ein im Übergang vom Oberen Paläozän zum Unteren Eozän, vor etwa 55 Millionen Jahren entstandenes Sedimentgestein (ähnlich dem Kieselgur), das im Limfjord Gebiet in Dänemark, vor allem auf den Inseln Fur und Mors und… … Deutsch Wikipedia
Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen in Deutschland — Für den Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen existieren in Deutschland eine Vielzahl von Richtlinien und amtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Die nachfolgende Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen versucht, einen … Deutsch Wikipedia
Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen (Deutschland) — Für den Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen existieren in Deutschland eine Vielzahl von Richtlinien und amtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Die nachfolgende Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen versucht, einen … Deutsch Wikipedia
Liste der technischen Regelwerke und amtlichen Bestimmungen für das Straßenwesen — Für den Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen existieren in Deutschland eine Vielzahl von Richtlinien und amtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Die nachfolgende Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen versucht, einen … Deutsch Wikipedia
ökologisches Bauen: Baustoffe — Der Aspekt der Energieeinsparung ist sicherlich zentral für die Planung ökologischer Bauwerke, zusätzlich sollte auch auf das Dämmmaterial geachtet werden: Natürliche und aus Recyclingprozessen gewonnene Dämmstoffe belasten die Umwelt bei Bau,… … Universal-Lexikon
Historische Baustoffe — Rückgewonnener Mauerstein aus einem abgebrochenen Mauerwerk Als historische Baustoffe bezeichnet man Baustoffe, die aus alten (historischen) Gebäuden stammen und durch Rückbau werterhaltend gewonnen werden. Als historische Baustoffe im engeren… … Deutsch Wikipedia
Liste der Normen für das Strassen- und Verkehrswesen in der Schweiz — Diese Liste der Normen für das Strassen und Verkehrswesen beinhaltet (Stand vom Januar 2010) die in der Schweiz gültigen Normen für den Entwurf, Bau und Betrieb von Straßen. Inhaltsverzeichnis 1 Leitfäden, Auftragsabwicklung und… … Deutsch Wikipedia
Krane für Massentransport [2] — Krane für Massentransport (Bd. 5, S. 670) haben sich als Drehkrane [1] und Hochbahnkrane (s.a. Greifer und [2]), vor allem auch als Kabelkrane (s.a. Seilbahnen und [3]) gut eingeführt und stetig schnell weiter entwickelt. Vgl. a. Massentransport … Lexikon der gesamten Technik